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BGH Beschluss v. - 1 StR 76/15

Gesetze: § 266a Abs 1 StGB, § 266a Abs 2 Nr 2 StGB

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Begriff des Arbeitgebers; gleichzeitiges Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen und und Arbeitgeberbeiträgen als einheitliche Tat

Fundstelle(n):
wistra 2015 S. 393 Nr. 10
PAAAE-98400

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