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BGH Beschluss v. - 4 StR 190/15

Gesetze: § 267 Abs 3 Nr 1 StGB

Urkundenfälschung: Gewerbsmäßiges Handeln bei Erlangung eines nur mittelbaren Vorteils

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAE-98409

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