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LSG Bayern Urteil v. - L 16 R 780/13

Der Kläger wendet sich gegen eine Beitragsnachforderung in Höhe von 8.983,24 EUR für die Zeit von 07.08.2007 bis zum 03.03.2008 auf Grund einer Betriebsprüfung.

Fundstelle(n):
OAAAE-98516

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