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BGH Urteil v. - X ZR 103/13

Gesetze: Art 69 EuPatÜbk, § 14 PatG

Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch das Verletzungsgericht; Auslegung des Patentanspruchs bei mehreren als erfindungsgemäß vorgestellten Ausführungsbeispielen in der Patentbeschreibung - Kreuzgestänge

Leitsatz

Kreuzgestänge

1. Das Verletzungsgericht hat das Klagepatent selbstständig auszulegen und ist weder rechtlich noch tatsächlich an die Auslegung durch den Bundesgerichtshof in einem das Klagepatent betreffenden Patentnichtigkeitsverfahren gebunden.

2. Werden in der Beschreibung eines Patents mehrere Ausführungsbeispiele als erfindungsgemäß vorgestellt, sind die im Patentanspruch verwendeten Begriffe im Zweifel so zu verstehen, dass sämtliche Beispiele zu ihrer Ausfüllung herangezogen werden können. Nur wenn und soweit sich die Lehre des Patentanspruchs mit der Beschreibung und den Zeichnungen nicht in Einklang bringen lässt und ein unauflösbarer Widerspruch verbleibt, dürfen diejenigen Bestandteile der Beschreibung, die im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden haben, nicht zur Bestimmung des Gegenstands des Patents herangezogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAE-98534

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