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BFH Beschluss v. - VII B 181/14

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2, StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

Tatbestand

I. Mit Bescheid vom 3. Februar 2014 widerrief die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Steuerberaterkammer) die Bestellung des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) als Steuerberater, da aufgrund dessen Eintragungen im Schuldnerverzeichnis von einem Vermögensverfall auszugehen sei, der vom Kläger nicht widerlegt worden sei. Zudem bestehe keine Berufshaftpflichtversicherung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1440 Nr. 10
DStR 2015 S. 13 Nr. 42
DStR 2015 S. 14 Nr. 37
VAAAE-98625

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