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BAG Urteil v. - 5 AZR 874/12

Gesetze: § 611 Abs 1 BGB, § 612 Abs 1 BGB, § 612 Abs 2 BGB, § 256 Abs 1 ZPO, § 14 Abs 1 TV-L, § 14 Abs 3 S 1 TV-L

Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit - Feststellungsinteresse

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Landes, dem Kläger für die Dauer der vertretungsweisen Wahrnehmung der Geschäfte eines Abteilungsleiters eine höhere als die arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:250315.U.5AZR874.12.0

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2099 Nr. 35
DB 2015 S. 2154 Nr. 37
DStR 2015 S. 13 Nr. 43
UAAAE-99149

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