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BFH Urteil v. - XI R 1/14

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 3

Anspruch auf Kindergeld; duales Studium als einheitliche Erstausbildung

Leitsatz

Ein Kind, das ein duales Studium (hier: Bachelorstudium mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik mit parallel laufender Ausbildung zum Fachinformatiker) durchführt, hat seine Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG noch nicht mit der erfolgreichen Absolvierung einer studienintegrierten praktischen Ausbildung in einem Lehrberuf (hier: zum Fachinformatiker) beendet, sondern die Erstausbildung dauert jedenfalls bis zum Abschluss eines parallel durchgeführten Bachelorstudiums fort.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1378 Nr. 10
HFR 2015 S. 946 Nr. 10
DAAAE-99373

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