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BFH Urteil v. - IV R 11/13

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 6 Abs. 3, KStG § 8 Abs. 2, AO § 42 Abs. 1

Begründung einer unechten Betriebsaufspaltung mit einer vermögensverwaltenden GmbH kein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten

Leitsatz

1. Verpachtet eine Grundstücks-GbR ein Grundstück an eine GmbH und liegt eine personelle Verflechtung vor, ist eine Betriebsaufspaltung auch dann anzunehmen, wenn sich die Tätigkeit der GmbH auf die Vermietung/Verpachtung und Verwaltung des angepachteten Grundbesitzes beschränkt.
2. Da die sachliche Verflechtung bereits bei der Überlassung (nur) einer wesentlichen Betriebsgrundlage zu bejahen ist, kann ein Betriebsunternehmen mit mehreren Besitzunternehmen, die der Betriebsgesellschaft ihrerseits wesentliche Betriebsgrundlagen überlassen, jeweils weitere Betriebsaufspaltungen begründen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1398 Nr. 10
DStR 2015 S. 2424 Nr. 44
DStRE 2015 S. 1467 Nr. 23
DStZ 2015 S. 727 Nr. 19
EStB 2015 S. 318 Nr. 9
GmbH-StB 2016 S. 2 Nr. 1
GmbHR 2015 S. 1055 Nr. 19
KÖSDI 2015 S. 19461 Nr. 9
StBW 2015 S. 808 Nr. 21
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2015 S. 724
Ubg 2015 S. 665 Nr. 11
RAAAE-99377

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