Begründung einer unechten Betriebsaufspaltung mit einer vermögensverwaltenden GmbH kein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten; inhaltsgleich mit )
Leitsatz
1. Verpachtet eine Grundstücks-GbR ein Grundstück an eine GmbH und liegt eine personelle Verflechtung vor, ist eine Betriebsaufspaltung auch dann anzunehmen, wenn sich die Tätigkeit der GmbH auf die Vermietung/Verpachtung und Verwaltung des angepachteten Grundbesitzes beschränkt. 2. Da die sachliche Verflechtung bereits bei der Überlassung (nur) einer wesentlichen Betriebsgrundlage zu bejahen ist, kann ein Betriebsunternehmen mit mehreren Besitzunternehmen, die der Betriebsgesellschaft ihrerseits wesentliche Betriebsgrundlagen überlassen, jeweils weitere Betriebsaufspaltungen begründen.
Tatbestand
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 1401 Nr. 10 BAAAE-99378