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BFH Urteil v. - X R 14/14 BStBl 2015 II S. 931

Gesetze: EStG § 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; EStG § 79 Satz 2; EStG § 81a Satz 1 Nr. 4; AO § 110;

Wiedereinsetzung von Amts wegen aufgrund fehlerhafter Hinweise in einem amtlichen Vordruck; Altersvorsorgezulage für beurlaubte Beamte

Leitsatz

1. Beamte, die ohne Besoldung beurlaubt sind, deren Versorgungsanwartschaft aber auf die zwischenzeitliche Beschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber erstreckt wird, können Altersvorsorgezulage nur erhalten, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Beitragsjahr gegenüber dem privaten Arbeitgeber schriftlich in die Übermittlung bestimmter Daten einwilligen.

2. Erteilt der Beamte in diesen Fällen die Einwilligung gegenüber seinem —hierfür unzuständigen— öffentlich-rechtlichen Dienstherrn, ist wegen der Versäumung der Einwilligungsfrist von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, weil der amtliche Antragsvordruck jedenfalls für die Jahre 2005 bis 2007 den fehlerhaften Hinweis enthielt, die Einwilligung sei auch in diesen Fällen gegenüber dem Dienstherrn zu erklären.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2015 II Seite 931
AO-StB 2015 S. 314 Nr. 11
BFH/NV 2015 S. 1491 Nr. 10
BFH/PR 2015 S. 366 Nr. 11
BStBl II 2015 S. 931 Nr. 18
DB 2015 S. 6 Nr. 34
DStR 2015 S. 8 Nr. 34
DStRE 2015 S. 1102 Nr. 18
EStB 2015 S. 352 Nr. 10
GStB 2015 S. 45 Nr. 12
HFR 2015 S. 941 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2015 S. 2554
StB 2015 S. 295 Nr. 9
StBW 2015 S. 805 Nr. 21
StBW 2015 S. 821 Nr. 21
AAAAE-99387

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