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FG Münster Beschluss v. - 1 V 795/15 E EFG 2015 S. 1611 Nr. 19

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2 Satz 4

Außergewöhnliche Belastungen

Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

Es ist zumindest ernstlich zweifelhaft, ob Scheidungskosten nach der ab VZ 2013 geltenden Rechtslage (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG) als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1611 Nr. 19
KÖSDI 2015 S. 19549 Nr. 11
FAAAE-99611

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