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BAG Urteil v. - 6 AZR 383/14

Gesetze: Entgeltgr 10 TV-L, Entgeltgr 11 TV-L, § 310 Abs 3 Nr 2 BGB, § 611 BGB

Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

Leitsatz

Die Nichtberücksichtigung von Lehrkräften für den herkunftssprachlichen Unterricht, die die entsprechende Lehrbefähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach besitzen, bei den Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L nach dem Erfüller-Erlass bzw. dem Nichterfüller-Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen ist gemessen am Zweck dieser Regelungen nicht gerechtfertigt, sondern führt zu einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:250615.U.6AZR383.14.0

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1715 Nr. 29
BB 2015 S. 2163 Nr. 36
LAAAF-00003

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