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BGH Urteil v. - I ZR 34/12

Gesetze: § 3 Abs 3 Anhang Nr 28 UWG

Wettbewerbsverstoß: Unzulässigkeit der an Kinder gerichteten Werbung in Onlinespielen - Runes of Magic

Leitsatz

Runes of Magic

1. Eine Werbung, die sprachlich von einer durchgängigen Verwendung der direkten Ansprache in der zweiten Person Singular und überwiegend kindertypischen Begrifflichkeiten einschließlich gebräuchlicher Anglizismen geprägt wird, richtet sich in erster Linie gezielt an Kinder.

2. Mit der im Sinne von „Kauf Dir …“ oder „Hol Dir …“ zu verstehenden Formulierung „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse ‚Etwas‘“ werden die mit der Werbung angesprochenen Kinder im Sinne der Nummer 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG unmittelbar aufgefordert, selbst die beworbenen Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Dem steht nicht entgegen, dass die Preise und Merkmale der einzelnen Produkte und Dienstleistungen nicht auf der Internetseite, die die Werbeaussage enthält, sondern erst auf der nächsten durch einen elektronischen Verweis verbundenen Seite dargestellt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 193 Nr. 5
DB 2014 S. 6 Nr. 4
NJW 2014 S. 1014 Nr. 14
EAAAF-00014

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