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BGH Urteil v. - II ZR 166/14

Gesetze: § 520 Abs 3 S 2 ZPO

Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift

Leitsatz

Liegt dem Rechtsstreit ein einheitlicher Streitgegenstand zugrunde, muss der Berufungskläger nicht zu allen für ihn nachteilig beurteilten Streitpunkten in der Berufungsbegründung Stellung nehmen, wenn schon der allein vorgebrachte - unterstellt erfolgreiche - Berufungsangriff gegen einen Punkt geeignet ist, der Begründung des angefochtenen Urteils insgesamt die Tragfähigkeit zu nehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AG 2015 S. 712 Nr. 19
BB 2015 S. 2049 Nr. 35
BFH/NV 2015 S. 1550 Nr. 10
HFR 2015 S. 1180 Nr. 12
NJW 2015 S. 3040 Nr. 41
NJW 2015 S. 8 Nr. 36
WM 2015 S. 1679 Nr. 35
ZIP 2015 S. 1701 Nr. 35
LAAAF-00029

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