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BGH Urteil v. - V ZR 194/14

Gesetze: § 14 Nr 3 WoEigG, § 14 Nr 4 WoEigG, § 43 Nr 1 WoEigG, § 43 Nr 2 WoEigG

Wohnungseigentum: Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für eine Klage gegen den Nießbraucher/Fremdnutzer; Durchsetzbarkeit eines Anspruch auf Duldung einer Sanierungsmaßnahme gegen Fremdnutzer

Leitsatz

1. Streitigkeiten mit Nießbrauchern oder sonstigen Fremdnutzern fallen nicht unter § 43 Nr. 1 u. 2 WEG.

2. Die Regelungen des § 14 Nr. 3 u. 4 WEG rechtfertigen kein Vorgehen gegen Fremdnutzer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 2968 Nr. 40
ZAAAF-00046

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