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BGH Beschluss v. - IV ZB 10/15

Gesetze: § 574 Abs 2 Nr 2 ZPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG

Rechtsbeschwerde wegen Ablehnung einer Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungbegründungsfrist: Unzulässigkeit bei Rüge einer Versagung wirkungsvollen Rechtschutzes

Leitsatz

Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern.

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Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 8 Nr. 36
NJW-RR 2015 S. 1150 Nr. 18
KAAAF-00051

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