Gesetze: § 39 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5 vom , § 275 Abs 1c S 3 SGB 5, § 301 SGB 5, § 7 KHEntgG vom , § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG vom , § 9 Abs 1 S 1 Nr 3 KHEntgG vom , § 17b KHG vom , KFPVbg 2008, Nr K51.3 ICD-10-GM 2008, Nr N17.9 ICD-10-GM 2008, Nr D002f DKR 2008, Nr D003d DKR 2008, OPS 2008, § 242 BGB
(Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit - keine Kodierung einer weiteren Nebendiagnose für eine Krankenhausfallpauschale gestützt auf erhöhte Laborwerte, die Symptom einer spezifisch behandlungsbedürftigen, kodierten Nebendiagnose sind, wenn die weitere Nebendiagnose der spezifischen Behandlung nicht bedurfte - Vergütungsstreit - Zulässigkeit des Austauschs einer tatsächlich unzutreffenden Kodierung - Ausschluss der späteren Rückforderung bei vorbehaltloser Zahlung der Krankenhausrechnung durch die Krankenkasse - Aufwandspauschale nach § 275 Abs 1c S 3 SGB 5)
Leitsatz
Ein Krankenhaus darf, gestützt auf erhöhte Laborwerte, die Symptome einer spezifisch behandlungsbedürftigen, kodierten Nebendiagnose sind, eine weitere Nebendiagnose für eine Krankenhausfallpauschale nicht kodieren, wenn die weitere Nebendiagnose der spezifischen Behandlung nicht bedurfte.