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LSG Bayern Urteil v. - L 3 U 313/12

Der Kläger und Berufungskläger begehrt von der Beklagten und Berufungsbeklagten die Anerkennung eines Ereignisses vom 19. Oktober 2005 als Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII).

Fundstelle(n):
HAAAF-00185

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