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BFH Urteil v. - X R 38/14

Gesetze: EStG § 10a Abs. 1 Satz 1, EStG § 79, EStG § 90, EStG § 91, AO § 110

Anspruch auf Altersvorsorgezulage nur bei Einwilligung in die Übermittlung der Besoldungsdaten innerhalb der gesetzlichen Zwei-Jahres-Frist; mittelbare Zulageberechtigung bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Satz 2 EStG

Leitsatz

Erteilt ein Besoldungsempfänger die Einwilligung in die Datenübermittlung nicht innerhalb der gesetzlichen Zwei-Jahres-Frist und ist er daher nicht gemäß § 79 Satz 1 EStG unmittelbar altersvorsorgezulageberechtigt, ist er bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Satz 2 EStG gleichwohl mittelbar zulageberechtigt.
Vergleichbar .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1376 Nr. 10
OAAAF-00255

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