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BFH Beschluss v. - XI B 41/15

Gesetze: AO § 21, AO § 23, AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2AO, GG Art. 108, EWGRL 227/67 Art. 2, EGRL 112/2006 Art. 1 Abs. 2

Umsatzsteuer keine Verbrauchsteuer i.S. des § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO; unionsrechtliche Einordnung der Umsatzsteuer als proportionale Verbrauchsteuer

Tatbestand

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, reichte im Jahr 2009 ihre Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2008 und im Jahr 2010 ihre Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2009 ein.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1445 Nr. 10
YAAAF-00256

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