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BMF - IV C 4 - S 0184/11/10001: 001 IV D 3 - S 7175/08/10003 BStBl 2015 I S. 659

Umsatzsteuerrechtliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Leistungen nach § 5a Absatz 2 Zivildienstgesetz (ZDG); Veröffentlichung des , BStBl 2015 II S. 735

Mit , BStBl 2015 II S. 735, hat der Bundesfinanzhof (BFH) zum einen entschieden, dass Leistungen, die ein Verein aufgrund eines nach § 5a Absatz 2 Zivildienstgesetz abgeschlossenen Vertrages erbringt und die dazu dienen, dass Zivildienstleistende für amtliche Beschäftigungsstellen im sozialen Bereich tätig sind, nach Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe g der 6. EG-Richtlinie (seit : Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe g MwStSystRL) als eng mit der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen steuerfrei sein können.

Eine Steuerfreiheit auf der Grundlage von Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe g MwStSystRL ist nach der Urteilsbegründung nur insoweit möglich, als die Beschäftigungsstellen mit den Zivildienstleistenden Aufgaben im sozialen Bereich durchführen, nicht aber auch bei einer Aufgabenerfüllung in den Bereichen Umwelt- oder Naturschutz oder Landschaftspflege, die nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 ZDG gleichfalls als Einsatzstellen für Zivildienstleistende in Betracht kommen.

Zum anderen hat sich der BFH zu der Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen die Übernahme von Verwaltungsaufgaben für das Bundesamt für Zivildienst die Voraussetzungen des § 65 Nummer 2 AO erfüllen kann und dass damit derartige Leistungen auch dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Absatz 2 Nummer 8 Buchstabe a UStG un...BStBl 2004 II S. 798

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