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BFH Beschluss v. - X B 172/14

Gesetze: FGO § 115 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a

Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter des Europäischen Raumfahrtkontrollzentrums als Ruhegelder nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Leitsatz

Bei den Pensionszahlungen für ehemalige Mitarbeiter der Koordinierten Organisationen (hier: dem Europäischen Raumfahrtkontrollzentrum) handelt es sich grundsätzlich um Ruhegelder i.S. des § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1390 Nr. 10
StBW 2015 S. 849 Nr. 22
MAAAF-00970

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