Tilgungsvermutung bei Zahlung eines Ehegatten auf die Gesamtschuld der Ehepartner bei Unkenntnis des Finanzamts über Ehescheidung
Leitsatz
Bei Zahlung eines Ehegatten auf die Gesamtschuld der Ehepartner ist aufgrund der zwischen Ehepartnern bestehenden Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft im Allgemeinen davon auszugehen, dass derjenige Ehegatte, der auf die gemeinsame Steuerschuld zahlt, mit seiner Zahlung auch die Steuerschuld des anderen mit ihm zusammen veranlagten Ehegatten begleichen will. Das gilt auch, wenn die Ehe zwar vor Leistung der Zahlung geschieden wurde, es hiefür aber aus Sicht des Finanzamts (FA) zum Zeitpunkt der Zahlung keine Anhaltspunkte gab. Maßgebend ist allein der für das FA erkennbare Tilgungswille zum Zeitpunkt der Zahlung.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 1346 Nr. 10 HFR 2016 S. 219 Nr. 3 VAAAF-00980