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Umsatzsteuer; Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) auf Umsätze an Nichtlandwirte; Konsequenzen der , und , BStBl 2015 II S. 720 und 730
Bezug:
Mit , BStBl 2015 II S. 720, und , BStBl 2015 II S. 730, hat sich der BFH zur Umsatzbesteuerung von Pferdepensionsleistungen geäußert. Die bestehende Verwaltungsauffassung wurde insoweit bestätigt, als Leistungen aus der Pensionshaltung von nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gehaltenen Pferden weder der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG noch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Absatz 2 Nummer 3 UStG unterliegen. Im Verfahren XI R 13/13 hat der BFH jedoch entgegen den Aussagen in Abschnitt 24.3. Absatz 5 und Absatz 11 Satz 2 UStAE entschieden, dass die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf sonstige Leistungen eines Land- oder Forstwirts nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil der Leistungsempfänger kein Land- oder Forstwirt ist.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 864, der zuletzt durch das , BStBl 2015 I S. 624 geändert worden ist, wie folgt geändert:
Abschnitt 12.2 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Gleiches gilt für Pferde, die zu gewerblichen Zwecken genutzt werden (z. ...BStBl 2015 II S. 720