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BGH Urteil v. - I ZR 190/13

Gesetze: Art 17 Abs 1 CMR, Art 17 Abs 4 Buchst c CMR, Art 17 Abs 5 CMR, Art 23 Abs 3 CMR, Art 29 CMR

Internationaler Straßengüterverkehr: Haftungsbefreiung für den Frachtführer bei Transportgutschaden infolge eines Verlade- oder Verstaufehlers des Absenders

Leitsatz

1. Von der Haftung nach Art. 17 Abs. 1 CMR ist der Frachtführer gemäß Art. 17 Abs. 4 Buchst. c CMR befreit, wenn die Beschädigung des Gutes auf einen Verlade- oder Verstaufehler des Absenders zurückzuführen ist. Ein Verladefehler kommt in Betracht, wenn es wegen einer Notbremsung zu einer Höherstauung der Ladung kommt.

2. Eine zur Haftungsbefreiung des Frachtführers gemäß Art. 17 Abs. 4 Buchst. c CMR führende mangelhafte Ladung oder Stauung des Transportgutes kann vorliegen, wenn der Absender bei der Beladung die behördlich genehmigte Transporthöhe überschreitet.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2241 Nr. 38
NJW 2015 S. 6 Nr. 40
RIW 2015 S. 845 Nr. 12
WM 2015 S. 2332 Nr. 49
VAAAF-01511

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