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BGH Urteil v. - VI ZR 465/14

Gesetze: § 826 BGB

Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Kapitalanlagegeschäften mit Namensaktien: Haftung für den Betrieb eines auf Kundentäuschung ausgelegten „Schwindelunternehmens“

Tatbestand

Die Klägerin begehrt aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes von den Beklagten Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien der E. S. AG (im Folgenden auch: "Gesellschaft"), einer nicht börsennotierten Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz.

Fundstelle(n):
AG 2015 S. 820 Nr. 22
GAAAF-01529

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