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BFH Urteil v. - II R 15/14

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 6, ErbStG § 13a, ErbStG § 10 Abs. 1, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2, ErbStG § 10 Abs. 6 Satz 4, BGB § 2311

Verbindlichkeiten aus Pflichtteil auch bei nach § 13a ErbStG begünstigtem Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft voll abziehbar - kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Pflichtteilslast und dem zum Nachlass gehörenden Vermögen

Leitsatz

Die Verpflichtung zur Zahlung eines geltend gemachten Pflichtteils ist auch dann in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeit abziehbar, wenn zum Nachlass ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft gehört, dessen Erwerb nach § 13a ErbStG begünstigt ist.
Vergleichbar .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1584 Nr. 11
StBW 2015 S. 888 Nr. 23
XAAAF-01613

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