Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger
Leitsatz
1. Kostenerstattung kann auch beansprucht werden, wenn sich der Einspruch nicht gegen eine Kindergeldfestsetzung richtet, sondern gegen den als Abrechnungsbescheid zu qualifizierenden Hinweis, dass wegen des Erstattungsanspruchs eines Sozialleistungsträgers kein Kindergeld an den Berechtigten gezahlt wird.
2. Der Einspruch ist auch dann erfolgreich, wenn er von der Familienkasse nicht im Sinne des Einspruchsführers formell beschieden wird, sondern sein wirtschaftliches Interesse durch unmittelbare Zahlung des Sozialleistungsträgers an ihn erfüllt wird.
3. Der Einspruch ist vollen Umfangs erfolgreich, wenn während des Einspruchsverfahrens zu keinem Zeitpunkt mehr als der letztlich zugesprochene Betrag gefordert wurde.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2016 II Seite 26 BFH/PR 2015 S. 381 Nr. 11 BStBl II 2016 S. 26 Nr. 1 DB 2015 S. 7 Nr. 37 DStR 2015 S. 8 Nr. 37 DStRE 2015 S. 1169 Nr. 19 EStB 2015 S. 441 Nr. 12 GStB 2016 S. 1 Nr. 1 HFR 2015 S. 1055 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 38/2015 S. 2768 StB 2015 S. 335 Nr. 10 StBW 2015 S. 883 Nr. 23 StBW 2015 S. 897 Nr. 23 WAAAF-01622