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Erbschaft- u.
Schenkungsteuer;
Erteilung von verbindlichen Auskünften in Bezug
auf die Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG
Adressat
Diese Verfügung richtet sich an alle Bearbeiter/-innen und Sachgebietsleiter/-innen der Zentralstellen Feststellungsverfahren nach § 151 BewG sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen.
Entscheidung des BVerfG
Das entschieden, dass §§ 13a und 13b ErbStG i. V. m. § 19 ErbStG mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Das Gericht ordnete jedoch die Fortgeltung des Gesetzes bis zu einer Neuregelung an. Hierfür gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum .
Ablehnung verbindlicher Auskünfte zu §§ 13a, 13b ErbStG
Da in absehbarer Zeit mit einer gesetzlichen Neuregelung der Steuerbefreiung für das Unternehmensvermögen zu rechnen ist, sind mit Blick auf Tz. 3.5.4 des AEAO zu § 89 AO verbindliche Auskünfte zu Anträgen in Bezug auf die derzeitigen Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG bis auf weiteres abzulehnen.
Unterrichtung beteiligter Stellen/Finanzämter
Da für Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft in Zusammenhang mit §§ 13a, 13b ErbStG sowohl die für die gesonderten Feststellungen nach § 13a Abs. 1a und § 13b Abs. 2a ErbStG zuständige Zentralstelle Feststellungsverfahren nach § 151 BewG als auch die Erbschaftsteuerstel...