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BAG Urteil v. - 10 AZR 832/14

Tatbestand

Die Parteien streiten für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2013 über die Zahlung eines tariflichen Lohnzuschlags iHv. 1,50 Euro brutto pro Stunde.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:170615.U.10AZR832.14.0

Fundstelle(n):
JAAAF-01794

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