Versicherungsvertretervertrag: Haftende Versicherungsgesellschaft für den Handelsvertreterausgleichsanspruch nach Übertragung des Agenturverhältnisses im Wege eines Ausgliederungs- und Übernahmevertrages auf ein anderes Versicherungsunternehmen
Leitsatz
Geht ein Agenturverhältnis durch eine auf der Seite des Versicherungsunternehmens erfolgte Ausgliederung auf ein anderes Unternehmen nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG über und wird die Beendigung dieses Agenturverhältnisses nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung herbeigeführt, so handelt es sich bei der Verbindlichkeit nach § 89b HGB gegenüber dem Versicherungsvertreter um eine Verbindlichkeit im Sinne von § 133 Abs. 1 UmwG, für die das Versicherungsunternehmen als übertragender Rechtsträger haftet.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AG 2015 S. 900 Nr. 24 BB 2015 S. 2253 Nr. 38 DB 2015 S. 2141 Nr. 37 DB 2015 S. 7 Nr. 37 DStR 2015 S. 12 Nr. 38 NJW 2015 S. 3373 Nr. 46 WM 2015 S. 1760 Nr. 37 ZIP 2015 S. 1823 Nr. 38 ZIP 2015 S. 71 Nr. 37 SAAAF-01807