Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VII ZR 90/14

Gesetze: § 89b HGB, § 123 Abs 3 Nr 1 UmwG, § 131 Abs 1 Nr 1 UmwG, § 133 Abs 1 UmwG

Versicherungsvertretervertrag: Haftende Versicherungsgesellschaft für den Handelsvertreterausgleichsanspruch nach Übertragung des Agenturverhältnisses im Wege eines Ausgliederungs- und Übernahmevertrages auf ein anderes Versicherungsunternehmen

Leitsatz

Geht ein Agenturverhältnis durch eine auf der Seite des Versicherungsunternehmens erfolgte Ausgliederung auf ein anderes Unternehmen nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG über und wird die Beendigung dieses Agenturverhältnisses nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung herbeigeführt, so handelt es sich bei der Verbindlichkeit nach § 89b HGB gegenüber dem Versicherungsvertreter um eine Verbindlichkeit im Sinne von § 133 Abs. 1 UmwG, für die das Versicherungsunternehmen als übertragender Rechtsträger haftet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AG 2015 S. 900 Nr. 24
BB 2015 S. 2253 Nr. 38
DB 2015 S. 2141 Nr. 37
DB 2015 S. 7 Nr. 37
DStR 2015 S. 12 Nr. 38
NJW 2015 S. 3373 Nr. 46
WM 2015 S. 1760 Nr. 37
ZIP 2015 S. 1823 Nr. 38
ZIP 2015 S. 71 Nr. 37
SAAAF-01807

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank