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BFH Urteil v. - X R 38/12

Gesetze: FGO § 74, AO § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, AO § 179 Abs. 2 Satz 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a, EStG § 6 Abs. 5, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Aussetzung des Klageverfahrens betreffend die Einkommensteuer bis zum Abschluss des Feststellungsverfahrens; Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens; Entstehung einer gewerblichen Besitzpersonengesellschaft

Leitsatz

1. Ist die Beantwortung der Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt eine gewerbliche Besitzpersonengesellschaft entstanden ist und daher Betriebsvermögen eines Besitzeinzelunternehmens in das Sonderbetriebsvermögen dieser Personengesellschaft übergangen ist, von entscheidender Bedeutung, ist ein die Einkommensteuer betreffendes Klageverfahren nach § 74 FGO bis zur abschließenden Entscheidung im Feststellungsverfahren auszusetzen.
2. Ein Feststellungsverfahren kann nur dann unterbleiben, wenn offensichtlich ein Fall von geringer Bedeutung i.S. von § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO vorliegt. Dies ist lediglich gegeben, wenn leicht überschaubare Verhältnisse zu beurteilen sind. Hieran fehlt es aber bereits dann, wenn das Bestehen einer Mitunternehmerschaft umstritten ist, insbesondere dann, wenn dies einer der zentralen Streitpunkte des finanzgerichtlichen Verfahrens ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1588 Nr. 11
HFR 2015 S. 1144 Nr. 12
WAAAF-01943

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