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BFH Urteil v. - VI R 55/14

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1

Verlust einer Darlehensforderung sowie Aufwendungen zur Tilgungen einer Bürgschaftsverpflichtung und Zahlungen auf Lieferantenverbindlichkeiten als Werbungskosten eines Arbeitnehmers einer GmbH, der in einem Verwandtschaftsverhältnis zum alleinigen Gesellschafter steht

Leitsatz

Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers einer GmbH im Zusammenhang mit einer Bürgschaft und einem Darlehen sowie die Zahlung diverser Rechnungen zugunsten der GmbH können auch dann Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein, wenn der Geschäftsführer ein naher Angehöriger des alleinigen Gesellschafters der GmbH ist. Maßgebend sind insoweit die Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1556 Nr. 11
DStZ 2015 S. 810 Nr. 21
EStB 2015 S. 362 Nr. 10
GmbH-StB 2015 S. 311 Nr. 11
GmbHR 2015 S. 1101 Nr. 20
HFR 2015 S. 1110 Nr. 12
StBW 2015 S. 887 Nr. 23
AAAAF-01946

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