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BFH Beschluss v. - VIII B 40/14

Gesetze: AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 12 Nr. 1, AO § 181 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1,FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, GG Art. 3 Abs. 1

Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

Tatbestand

I. Die beiden Gesellschafter der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) sind als Ärzte tätig. Diese Einkünfte der Klägerin aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes —EStG—) werden vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt —FA—) nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung (AO) gesondert und einheitlich festgestellt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1565 Nr. 11
EStB 2015 S. 362 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2015 S. 801
BAAAF-01950

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