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BFH Urteil v. - VIII R 19/14

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3b, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 52a Abs. 10 Satz 6, EStG § 52a Abs. 10 Satz 3

Zur Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen; inhaltsgleich mit

Leitsatz

Der Gewinn aus der Veräußerung einer an der Börse gehandelten Inhaberschuldverschreibung, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbrieft und den aktuellen Goldpreis abbildet, ist jedenfalls dann nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, wenn die Emittentin verpflichtet ist, das ihr zur Verfügung gestellte Kapital nahezu vollständig zum Erwerb von Gold einzusetzen.
Vergleichbar .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1559 Nr. 11
VAAAF-01952

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