Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VIII R 50/11

Gesetze: KStG § 27 Abs. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 3 Nr. 40 Buchstabe d

Bezüge aus Anteilen an einer Körperschaft als Einnahmen aus Kapitalvermögen; zur Bindungswirkung einer Steuerbescheinigung der ausschüttenden Gesellschaft

Leitsatz

1. Bezüge aus Anteilen an einer Körperschaft gehören zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit für diese nach dem Feststellungsbescheid über das steuerliche Einlagekonto Eigenkapital i.S. des § 27 KStG nicht verwendet wurde.
2. Eine Steuerbescheinigung der ausschüttenden Gesellschaft, die eine Verwendung der steuerlichen Einlage in einer bezifferten Höhe bescheinigt, ist nicht anzuerkennen, wenn die Bescheinigung keine Angaben darüber enthält, wann die Auszahlung erfolgt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1603 Nr. 11
GmbH-StB 2015 S. 307 Nr. 11
GmbHR 2015 S. 1099 Nr. 20
HFR 2015 S. 1029 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2015 S. 803
FAAAF-01953

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank