Bezüge aus Anteilen an einer Körperschaft als Einnahmen aus Kapitalvermögen; zur Bindungswirkung einer Steuerbescheinigung der ausschüttenden Gesellschaft
Leitsatz
1. Bezüge aus Anteilen an einer Körperschaft gehören zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit für diese nach dem Feststellungsbescheid über das steuerliche Einlagekonto Eigenkapital i.S. des § 27 KStG nicht verwendet wurde. 2. Eine Steuerbescheinigung der ausschüttenden Gesellschaft, die eine Verwendung der steuerlichen Einlage in einer bezifferten Höhe bescheinigt, ist nicht anzuerkennen, wenn die Bescheinigung keine Angaben darüber enthält, wann die Auszahlung erfolgt ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 1603 Nr. 11 GmbH-StB 2015 S. 307 Nr. 11 GmbHR 2015 S. 1099 Nr. 20 HFR 2015 S. 1029 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 20/2015 S. 803 FAAAF-01953