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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 1155/14 EFG 2015 S. 1986 Nr. 22

Gesetze: UStG § 4 Nr. 12aUStG § 4 Nr. 12 Satz 2 EWGRichtl 77/388 Art. 13 Teil B Buchst. b MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. I

Umsatzsteuer bei Vermietung eines ehemaligen Fabrikschlotes samt Grundfläche zur Anbringung von Firmenwerbung

Leitsatz

Bei Vermietung eines ehemaligen Fabrikschlotes samt Grundfläche zur Anbringung von Firmenwerbung tritt die Gebrauchsüberlassung des Grundstücks hinter die Überlassung der als Betriebsvorrichtung anzusehenden Werbeanlage "Fabrikschlot" zurück, so dass eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 a UStG insgesamt nicht in Betracht kommt.

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Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1986 Nr. 22
HAAAF-02304

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