Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 vom , § 22 Abs 1 S 2 SGB 2 vom
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichem Umzug - Deckelung der Leistungen auf die bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen nur bei Bestehen einer zutreffend ermittelten Angemessenheitsgrenze - Dynamisierung
Leitsatz
Eine Deckelung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichen Umzug auf die bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen ist nur zulässig, wenn zutreffend ermittelte Angemessenheitsgrenzen für die Unterkunfts- und Heizkosten bestehen.