Religiöse Verfolgung infolge Konversion; keine Bindung der Gerichte an Beurteilung des taufenden Pfarrers hinsichtlich der Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels
Leitsatz
Macht ein Asylbewerber geltend, ihm drohe wegen Konversion zum Christentum religiöse Verfolgung, sind die Verwaltungsgerichte bei der Beurteilung, ob die Befolgung einer gefahrträchtigen religiösen Praxis für ihn zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig ist, nicht an die Beurteilung des Amtsträgers einer christlichen Kirche gebunden, der Taufe des Betroffenen liege eine ernsthafte und nachhaltige Glaubensentscheidung zugrunde.