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LSG Bayern Urteil v. - L 16 AS 502/14

Der Kläger wendet sich vorliegend gegen die Aufhebung einer Leistungsbewilligung und die Rückforderung überzahlter Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Höhe von 1.808,24 EUR im Zeitraum vom 01.03.2012 bis zum 31.08.2012. Streitig ist insbesondere die Anrechnung zweier Steuerrückerstattungen, die dem Kläger als Erbe seiner verstorbenen Mutter zugeflossen sind. Das Erbe umfasste das im Jahr 1973 errichtete, nicht belastete Wohnhaus des Klägers.

Fundstelle(n):
BAAAF-02627

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