Zurückverweisung nach § 127 FGO, wenn während des Revisionsverfahrens mehrere Änderungsbescheide vor und nach einer Insolvenzeröffnung ergehen
Leitsatz
Ist während der Revisionsverfahrens über das Vermögen der Revisionsklägerin (einer GmbH) das Insolvenzverfahren eröffnet worden, sind während des Revisionsverfahrens zum Teil vor und zum Teil nach Insolvenzeröffnung mehrere Änderungsbescheide ergangen, hat der Insolvenzverwalter die Aufnahme des Revisionsverfahrens erklärt und ist es aufgrund des Vortrags der Beteiligten sowie der Vorgänge nach Insolvenzeröffnung nicht auszuschließen, dass sich im Streitfall tatsächliche Fragen stellen, die bisher nicht geklärt sind, ist die Sache an das Finanzgericht zurückzuverweisen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 1607 Nr. 11 HFR 2015 S. 1062 Nr. 11 RAAAF-02665