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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2059/13

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Vorweg genommene Betriebsausgaben bei gewerblichem Grundstückshandel

Leitsatz

Teilwertabschreibungen auf Grundstücke können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn sie ursprünglich für andere Zwecke vorgesehen waren und keine konkreten Anzeichen für einen Grundstückshandel vorliegen, auch wenn die Grundstücke im Umlaufvermögen ausgewiesen wurden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 22/2015 S. 1024
JAAAF-04000

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