Hinweispflicht des Finanzamts auf den
Wegfall der Zulässigkeit der Ermittlung des Gewinns aus Land- und
Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Leitsatz
Gestattet
bzw. fordert das Finanzamt in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse eines
Weinbaubetriebes für diesen über Jahre die Gewinnermittlung nach
Durchschnittssätzen gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz
i.d.F. vom (EStG a.F.), ist es für die Abweichung von
der Durchschnittssatzgewinnermittlung und der Schätzung des Gewinns
nach § 162 der Abgabenordnung (AO) in analoger Anwendung des § 13a
Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. und unter Berücksichtigung des Grundsatzes
von Treu und Glauben erforderlich, dass das Finanzamt auf den Wegfall
der Zulässigkeit der Durchschnittssatzgewinnermittlung hingewiesen hat.