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FG Köln Beschluss v. - 6 V 1134/14 EFG 2015 S. 2031 Nr. 23

Gesetze: AO § 146 Abs 4AO § 146 Abs 5 Satz 2AO § 162 Abs 1AO § 162 Abs 2 Satz 2FGO § 69 Abs 3 Satz 1, Abs 2 Satz 2 AO § 146 Abs 1 Satz 1

Verfahren

Hinzuschätzungen wegen Verletzung der Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten

Leitsatz

1) Hat ein Steuerpflichtiger seine Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten verletzt, bestehen bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutz vorzunehmenden summarischen Überprüfung keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Hinzuschätzung, bei der ein branchenbezogener durchschnittlicher Rohgewinnaufschlagsatz zugrunde gelegt wird.

2) Die entschädigungslose Befreiung von Steuernachforderungen anlässlich einer Betriebsübertragung ist bei der Ermittlung des Aufgabegewinns zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2736 Nr. 45
EFG 2015 S. 2031 Nr. 23
PStR 2015 S. 278 Nr. 11
StuB-Bilanzreport/2016 S. 475
LAAAF-04008

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