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BGH Beschluss v. - XII ZB 667/14

Gesetze: § 406 Abs 5 ZPO, § 574 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 30 Abs 1 FamFG

Sorgerechtsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen die Ablehnung eines Sachverständigen für begründet erklärenden Beschluss

Leitsatz

Ein Beschluss, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen (hier: in einem die Regelung der elterlichen Sorge betreffenden Verfahren) für begründet erklärt worden ist, kann vom Gegner nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn die Rechtsbeschwerde in der betreffenden Entscheidung zugelassen worden ist.

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 6 Nr. 40
PAAAF-04345

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