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BSG Urteil v. - B 2 U 5/14 R

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 7 Abs 1 SGB 4

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - fremdwirtschaftlicher Zweck - wirtschaftliches Interesse - Abgrenzung: bloße Vereinsmitgliedschaft - Vertragspflicht gegenüber Handball-Sportmanagement-Agentur - unentgeltliches Beschäftigungsverhältnis - Werbemaßnahme - Mannschaftstraining - Handballerin - Handballbundesliga

Leitsatz

1. Eine Handballspielerin kann während des Trainings in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein, wenn sie Beschäftigte eines das Management ihrer Mannschaft betreibenden Vereins ist.

2. Die Zahlung eines Entgelts ist keine zwingende Voraussetzung für den Versicherungsschutz von Sportlerinnen und Sportlern.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:230415UB2U514R0

Fundstelle(n):
SAAAF-04370

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