Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen der privaten Krankenversicherung - Krankenbehandlungskosten aufgrund vereinbarter Selbstbeteiligung - vorübergehender Mehrbedarf wegen eines unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs - grundsätzliche Zumutbarkeit des Wechsels in den Basistarif - fehlende Beratung durch den Grundsicherungsträger - Streitgegenstand
Leitsatz
Kosten von Krankenbehandlungen, die ein Empfänger von Arbeitslosengeld II aufgrund seiner privaten Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung selbst zu bezahlen hat, können als Härtefallmehrbedarf vorübergehend vom Jobcenter zu übernehmen sein.