Sprungrevision in einem sozialgerichtlichen Verfahren - Defizite der angegriffenen Entscheidung - Verfahrensmängel - Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei - ehemalige DDR - Berücksichtigung von Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt
Tatbestand
Die Beteiligten streiten im Überprüfungsverfahren darüber, ob der Beklagte die bisherige Höchstwertfestsetzung von Arbeitsentgelten, die der Kläger während seiner Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs (Sonderversorgungssystem Nr 2 der Anl 2 zum AAÜG) tatsächlich erzielt hat, im sog Überführungsbescheid vom 19.1.2001 zurücknehmen und zusätzlich Verpflegungsgeld als weiteres Arbeitsentgelt feststellen muss.