Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 5 R 32/14 R

Gesetze: § 128 Abs 1 S 1 SGG, § 164 Abs 2 S 3 SGG, § 93 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB 6, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 GG

Anforderungen an die Begründung einer Revision im sozialgerichtlichen Verfahren - Zulässigkeit einer Revision - Verfahrensdauer - Prozessverlauf - Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Tatbestand

Die Beteiligten streiten zuletzt noch darüber, ob im Rahmen der Anrechnung der Verletztenrente des Klägers auf dessen Altersrente für schwerbehinderte Menschen (vormals: Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige) der abgesenkte Freibetrag in Höhe einer "Grundrente Ost" zu berücksichtigen ist. Mit Bescheid vom 23.11.1998 und Widerspruchsbescheid vom 13.10.1999 gewährte die Beklagte dem Kläger antragsgemäß seine Altersrente und rechnete dabei von Anfang an die bezogene Unfallrente an. Von der Anrechnung ausgenommen wurde ein Freibetrag in Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Da der Kläger seinen Wohnsitz am 18.5.1990 im Gebiet der neuen Bundesländer hatte, berücksichtigte die Beklagte diesen Freibetrag in Höhe der für das Beitrittsgebiet abgesenkten Grundrentensätze. Während des Verfahrens vor den Instanzgerichten wurde der Anrechnungsbetrag mehrfach fortgeschrieben. Das SG hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 9.10.2002). Das LSG hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und die Klage gegen weitere Verwaltungsakte abgewiesen (Urteil vom 10.4.2008).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:230715UB5R3214R0

Fundstelle(n):
UAAAF-04378

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank