Begründung einer Betriebsstätte durch Beauftragung einer Managementgesellschaft
Tatbestand
I. Für die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) —eine Kapitalgesellschaft niederländischen Rechts (A-B.V.), die Urlaubsreisen in Europa veranstaltet und vertreibt— wurde im November 2003 im Handelsregister des Amtsgerichts in X eine Zweigniederlassung unter der Firma „. (A-B.V.)“ eingetragen und zum Niederlassungsleiter F bestellt. Die Klägerin unterhielt in X keine Geschäftsräume und beschäftigte auch kein eigenes Personal. Die Führung der Zweigniederlassung wurde auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags der A-GmbH übertragen, deren Geschäftsführer gleichfalls F war. Nach dem Kooperationsvertrag, der die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die Planungsvorgaben der Klägerin im Einzelnen regelte, wurde die A-GmbH auf Kosten und im Namen der Klägerin tätig und mit der treuhänderischen Verwaltung des Bankkontos der Klägerin beauftragt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 1553 Nr. 11 CAAAF-04533