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BFH Beschluss v. - I B 3/14

Gesetze: AO § 12 Satz 2 Nr. 2, AO § 12 Satz 1, DBA Niederlande Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

Begründung einer Betriebsstätte durch Beauftragung einer Managementgesellschaft

Tatbestand

I. Für die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) —eine Kapitalgesellschaft niederländischen Rechts (A-B.V.), die Urlaubsreisen in Europa veranstaltet und vertreibt— wurde im November 2003 im Handelsregister des Amtsgerichts in X eine Zweigniederlassung unter der Firma „. (A-B.V.)“ eingetragen und zum Niederlassungsleiter F bestellt. Die Klägerin unterhielt in X keine Geschäftsräume und beschäftigte auch kein eigenes Personal. Die Führung der Zweigniederlassung wurde auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags der A-GmbH übertragen, deren Geschäftsführer gleichfalls F war. Nach dem Kooperationsvertrag, der die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die Planungsvorgaben der Klägerin im Einzelnen regelte, wurde die A-GmbH auf Kosten und im Namen der Klägerin tätig und mit der treuhänderischen Verwaltung des Bankkontos der Klägerin beauftragt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1553 Nr. 11
CAAAF-04533

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